Marion Löblich wird am wird am 22. März 1991 vom Schwurgericht der II. Großen Strafkammer am Landgericht Essen „wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Geiselnahme, jeweils mit Todesfolge, mit schwerer räuberischer Erpressung und mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Ihr wird die Fahrerlaubnis entzogen; ihr Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von fünf Jahren darf ihr eine Fahrerlaubnis nicht erteilt werden.
Bleiben Sie löblich!!!
Marion Löblich wird am wird am 22. März 1991 vom Schwurgericht der II. Großen Strafkammer am Landgericht Essen „wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Geiselnahme, jeweils mit Todesfolge, mit schwerer räuberischer Erpressung und mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Ihr wird die Fahrerlaubnis entzogen; ihr Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von fünf Jahren darf ihr eine Fahrerlaubnis nicht erteilt werden.
Kühl, 9 Jahre im Knast - aber nur 5 Jahre bis sie den Führerschein wieder erlangen konnte 😅 Autoland Deutschland