Seit Jahren sind Bands auf Spotify zu finden, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden oder Neonazi-Hintergrund haben. [1, 3]
Die Liedtexte beinhalten häufig Aufrufe zum Kampf gegen die bestehende Ordnung. Hinzu kommt die Verbreitung von Verschwörungsmythen. Ebenso wird gegen Feindbilder gehetzt, insbesondere gegen Migrant*innen, Jüd*innen, Homosexuelle und „Linke“. [5] Manche Texten enthalten sogar Gewaltaufrufe, was den gewaltbejahenden Charakter zumindest von Teilen...
Wir haben sehr unterschiedliche Definitionen von demokratischer Freiheit und künstlerischer Tätigkeit. Nazi-Scheiße gehört verboten, das ist weder Kunst, noch von Meinungsfreiheit gedeckt, sondern ein populistisches Werkzeug für den Faschismus.
Ist genau die gleiche verbohrte Diskussion wie beim AfD-Verbot, sorry.
Demokratie bedeutet auch zu tolerieren was man nicht mag, zurecht nicht mag. Wie gesagt ganz bestimmte Dinge sind verboten, ganz bestimmte Lieder fallen unter Volksverhetzung und gehören auch weg, aber was nicht unter diese Definitionen fällt muss toleriert werden.
Bei der AFD ist es anders, diese sind aktiv nach Definition des Rechts in dem Bereich in dem ein Verbot eigentlich eingeleitet werden MUSS bzw hätte eingeleitet werden müssen. Mittlerweile ist es vermutlich schon zu spät dafür.
Nein. Es ist ein großer Unterschied eine akute Gefahr zu beseitigen oder die kunstfreiheit einzuschränken weil Inhalte problematisch sind.
Wir haben sehr unterschiedliche Definitionen von demokratischer Freiheit und künstlerischer Tätigkeit. Nazi-Scheiße gehört verboten, das ist weder Kunst, noch von Meinungsfreiheit gedeckt, sondern ein populistisches Werkzeug für den Faschismus.
Ist genau die gleiche verbohrte Diskussion wie beim AfD-Verbot, sorry.
Demokratie bedeutet auch zu tolerieren was man nicht mag, zurecht nicht mag. Wie gesagt ganz bestimmte Dinge sind verboten, ganz bestimmte Lieder fallen unter Volksverhetzung und gehören auch weg, aber was nicht unter diese Definitionen fällt muss toleriert werden.
Bei der AFD ist es anders, diese sind aktiv nach Definition des Rechts in dem Bereich in dem ein Verbot eigentlich eingeleitet werden MUSS bzw hätte eingeleitet werden müssen. Mittlerweile ist es vermutlich schon zu spät dafür.