Eine Berlinerin bekommt vom Amt keine Geburtsurkunde für ihre Tochter - und damit keinen Kita-Gutschein und kein Kindergeld. Die Begründung des Standesamtes Friedrichshain-Kreuzberg: Mit ihrem Doppelnamen - Le Nguyen - sei das nicht möglich.
Das erste was mir einfällt, unsere niederländischen Nachbarn haben doch auch oft 2 Nachnamen? Portugal hat wenn ich mich nicht irre auch so eine Regelung die 2 Nachnamen möglich macht.
Das ist ja offenbar eine Regel speziell für vietnamesische Namen. Nicht für portugiesische.
Was zur Hölle soll das für eine Software sein, v.a. wenn die Mutter eh deutsche Staatsbürgerschaft hat?
Ich nehme irgendwie ganz stark an, dass das nicht an einer Software hängt. Sondern daran, dass ein ganz besonders aufmerksames Mitarbeity sich bei Bundespolizei oder Ausländysamt über vietnamesische Nachnamen informiert hat.
Ich werfe mal noch dieses Behördenzitat hier rein:
Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen [sic] Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall […]
Das macht tatsächlich am meisten Sinn - auf der vietnamesischen Geburtsurkunde der Mutter steht vermutlich nicht ihr Doppelnamen, sondern ein einzelner Nachnamen. Und auch wenn auf ihrem deutschen Perso der Doppelname steht, gibt’s auf dem Standesamt vielleicht irgendeine dumme Vorgabe, dass der Name auf der Geburtsurkunde maßgeblich sei.
Das ist ja offenbar eine Regel speziell für vietnamesische Namen. Nicht für portugiesische.
Ich nehme irgendwie ganz stark an, dass das nicht an einer Software hängt. Sondern daran, dass ein ganz besonders aufmerksames Mitarbeity sich bei Bundespolizei oder Ausländysamt über vietnamesische Nachnamen informiert hat.
Ja, aber warum? Die Aufmerksamkeit des Bürgerbüros halte ich für unwahrscheinlich. Eher liegt’s vermutlich an der Geburtsurkunde der Frau (Mutter)
if (person.bornIn("Vietnam")) useVietnamNameRules();
Aber was für eine dämliche Anforderung hat diesen Schwachsinn hervorgebracht?
Ich werfe mal noch dieses Behördenzitat hier rein:
Das macht tatsächlich am meisten Sinn - auf der vietnamesischen Geburtsurkunde der Mutter steht vermutlich nicht ihr Doppelnamen, sondern ein einzelner Nachnamen. Und auch wenn auf ihrem deutschen Perso der Doppelname steht, gibt’s auf dem Standesamt vielleicht irgendeine dumme Vorgabe, dass der Name auf der Geburtsurkunde maßgeblich sei.
Was keinen Sinn macht, ist dass es keine Möglichkeit geben soll, dass zu beheben. In einem zeitraum von mittlerweile einem halben Jahr.