Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach ab dem zweiten (dritten?) Verstoß innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Tagessatz abrechnet. Oder den Betrag bei jedem Verstoß verdoppeln?
Das sollte von Anfang an in Tagessätzen berechnet werden. Und schwere Verstöße sollten, wie in manchen anderen Ländern schon jetzt, mit einer Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet werden.
Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach ab dem zweiten (dritten?) Verstoß innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Tagessatz abrechnet. Oder den Betrag bei jedem Verstoß verdoppeln?
Das sollte von Anfang an in Tagessätzen berechnet werden. Und schwere Verstöße sollten, wie in manchen anderen Ländern schon jetzt, mit einer Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet werden.