Die Modalitäten eines Austritts hängen halt vom Bundesland ab.
Die Modalitäten eines Austritts hängen halt vom Bundesland ab.
Man muss allerdings mit einem Haken versichern, dass man nicht bereits abgestimmt hat.
Wenn er das für sich so will, ich werde ihn nicht davon abhalten. Ich bezweifle jedoch, dass da wirklich mehr bei rumkommt.
Gab es zu dem Thema eigentlich schon mal Verfassungsklagen? Kann eigentlich wirklich nicht angehen, dass das teilweise so schwierig ist, eine Entscheidung, die man ja in aller Regel nicht selber getroffen hat, wieder Rückgängig zu machen. Auch die Tatsache, dass man danach selber in der Beweispflicht ist, ist absolut daneben imho.
Ein großer Dank an dieser Stelle nochmal an meine Eltern, die mir den ganzen Mist erspart haben.