Es ist ja eben nicht erlaubt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
Das ist ja das Problem. Es ist unrealistisch zu denken, das so ein Gesetz einerseits tatsächlich verhindert das Leute andere Leute beleidigen oder schlecht reden und andererseits das der Staat fair mit dem Problem umgeht. Es stehen ganz offensichtlich andere Resourcen zur Verfügung wenn ein Politiker beleidigt wird, als wenn ein normaler Bürger beleidigt wird.
Art 3. GG sagt aber eigentlich das wir vor dem Gesetz gleich sein sollen.
Um das Argument zu vervollständigen und auszuformulieren:
- Wir haben den Anspruch alle vor dem Gesetz gleich zu behandeln.
- Das Gesetz verbietet Beleidigung und stellt sie unter Strafe.
- Es werden unterschiedliche Resourcen eingesetzt um 2. umzusetzen, das steht im Widerspruch zu 1.
- Wir müssten uns überlegen ob wir entweder eine der Regeln aufgeben, oder das Budget für Beleidigungsbekämpfung so lange erhöhen bis die allgemeine tatsächliche Bekämpfung von Beleidigung einen Stand erreicht wie er mit dem von Politikern schon umgesetzt wird.
- Die Vorstellung das es jedes Mal wenn jemand als z.b. als “Hurensohn” beleidigt wird, es monatelang Polizeieinsätze und Gerichtsverfahren geben wird ist lächerlich. Wir haben andere Probleme die wir mit dem begrenzten Budget zuerst lösen sollten, z.b. Kitaplätze.
- Wenn wir das Budget nicht haben um das Gesetz bzw. den moralischen Anspruch umzusetzen, können wir uns überlegen welche Regeln wir aufgeben und das sollte der Beleidigungsparagraph sein und nicht Art. 3 GG. Weil Verfassung > andere Gesetze.
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