Nachdem sie erfahren hatten, dass Maja T. an ungarische Behörden übergeben werden sollte, legten Anwälte Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht ein. Dieses untersagte die Auslieferung. Trotzdem wurde T. ausgeliefert.
So wie ich die gestrigen Artikel von Tagesschau und TAZ verstanden habe war die Auslieferung schon erfolgt als das BVerfG entschieden hat. Der Einspruch beim BVerfG allein hat wohl keine aufschiebende Wirkung.
Sollte er aber vielleicht haben, wenn die Staatsanwaltschaft nicht gerade die Absicht hat, Fakten zu schaffen, bevor der Rechtsstaat dazwischengrätscht. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht jetzt angeordnet, dass die Person, die in grundloser Eile um 3 Uhr nachts aus der Zelle gezogen und nach Ungarn gefahren wurde, offiziell zurückgeholt wird.
Ich finde das gesamte Vorgehen extrem shady und frage mich wirklich, welche Weltanschauung bei den verantwortlichen Personen der Staatsanwaltschaft dahintersteckt.
So wie ich die gestrigen Artikel von Tagesschau und TAZ verstanden habe war die Auslieferung schon erfolgt als das BVerfG entschieden hat. Der Einspruch beim BVerfG allein hat wohl keine aufschiebende Wirkung.
Sollte er aber vielleicht haben, wenn die Staatsanwaltschaft nicht gerade die Absicht hat, Fakten zu schaffen, bevor der Rechtsstaat dazwischengrätscht. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht jetzt angeordnet, dass die Person, die in grundloser Eile um 3 Uhr nachts aus der Zelle gezogen und nach Ungarn gefahren wurde, offiziell zurückgeholt wird.
Ich finde das gesamte Vorgehen extrem shady und frage mich wirklich, welche Weltanschauung bei den verantwortlichen Personen der Staatsanwaltschaft dahintersteckt.
Definitiv. Ich gehe auch davon aus, dass genau das der Plan der ausführenden Behörden war. Hoffentlich klappt wenigstens die Rückführung.