• rumschlumpel@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    6
    ·
    edit-2
    6 months ago

    Sollte schwierig werden, jemanden für eine in Deutschland nicht verbotene Geste auszuweisen. Zumindest, wenn man sich Anwälte leisten kann.

    • boredsquirrel@slrpnk.net
      link
      fedilink
      arrow-up
      9
      ·
      6 months ago

      Es ist Juni 2024, in deutschen Schulen bricht Chaos aus. SEKs stürmen die Klassenzimmer, Lehrer*innen werden mitgenommen… der Schweigefuchs ist nun eine verbotene Geste

    • Don_alForno@feddit.de
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      6 months ago

      Hast du die Nachrichten nicht verfolgt? Man kann demnächst schon für Artikel liken ausgewiesen werden, daran ist auch nichts verboten.

      • Lhianna@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        9
        ·
        6 months ago

        Und wenn du den Artikel gelesen hättest, dann hättest du erfahren, dass weder die Organisation noch die Geste in Deutschland verboten ist.

          • rumschlumpel@feddit.org
            link
            fedilink
            arrow-up
            1
            ·
            6 months ago

            Entscheidend ist die Rechtspraxis. Man kann allerhand aus allgemeinen Gesetzen ableiten, aber in diesem Fall sind Gerichte offensichtlich anderer Meinung über die Auslegung dieses Gesetzes.

          • cows_are_underrated@feddit.org
            link
            fedilink
            arrow-up
            1
            ·
            6 months ago

            Prinzipiell magst du ja recht haben, jedoch steht das eher auf wackeligen Beinen. Ich würde nicht darauf wetten, dass der (bzw seine Anwälte) es nicht nicht so ausgelegt bekommen, dass es ein Schweigefuchs war.