Der Punkt ist ja der, dass man ja nicht nachweisen kann, ob es überhaupt Schwalbennester gab. Zudem finde ich es zugegebenermaßen ziemlich scheiße den Landwirten da den schwarzen Peter zu zuschieben. Die Zertifizierungsstelle sagt, dass man keine Schwalbennester entfernen brauch, sagt aber auch nicht, was man stattdessen machen kann. Der Landwirt hat also nun das Problem, dass man entweder eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder keine seiner Produkte verkaufen kann. Das Problem sind nicht die Landwirte, sondern die Zertifikate.
Um dir da mal eine. Dimension zu geben: in den Meisten FFH und Vogelschutzgrboeten schützen wir Tiere die dort zum Teil bereits ausgestorben sind, seit Jahrzehnten. Habitatsverschelchterungen für diese Arten sind trotzdem illegal. Die Handhabe ist also da.
Ich würde eine strukturierte Vorbereitung zur Begehung einer Straftat unterstellen. Ob eine Straftat durchgeführt wird oder nicht ist je nachdem nicht relevant. Müsste jetzt ins BNatSchG schauen ob das so konstruierbar ist.
Ganz einfach: jeden der die Zertifizierung bekommt wegen Straftat/OWI drannehmen. Mal schauen wie lange sich das hält.
Dann bleibt aber der schwarze Peter bei den Bauern, die den ScheiXXX gar nicht verschuldet haben.
Die Zertifizierungstruppe und die Einzelhändler die drauf gepocht haben wegen Anstiftung mit drannehmen.
Hihi… bei Straftat könnte das sogar gehen wg. §26 StGB.
Der Punkt ist ja der, dass man ja nicht nachweisen kann, ob es überhaupt Schwalbennester gab. Zudem finde ich es zugegebenermaßen ziemlich scheiße den Landwirten da den schwarzen Peter zu zuschieben. Die Zertifizierungsstelle sagt, dass man keine Schwalbennester entfernen brauch, sagt aber auch nicht, was man stattdessen machen kann. Der Landwirt hat also nun das Problem, dass man entweder eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder keine seiner Produkte verkaufen kann. Das Problem sind nicht die Landwirte, sondern die Zertifikate.
Um dir da mal eine. Dimension zu geben: in den Meisten FFH und Vogelschutzgrboeten schützen wir Tiere die dort zum Teil bereits ausgestorben sind, seit Jahrzehnten. Habitatsverschelchterungen für diese Arten sind trotzdem illegal. Die Handhabe ist also da.
Du kannst ihnen damit nicht nachweisen, dass sie Nester auf dem Gelände hatten?
Ich würde eine strukturierte Vorbereitung zur Begehung einer Straftat unterstellen. Ob eine Straftat durchgeführt wird oder nicht ist je nachdem nicht relevant. Müsste jetzt ins BNatSchG schauen ob das so konstruierbar ist.
Meines Wissens muss man fast immer eine konkrete Sache nachweisen um irgendwas zu bewirken
Für Versuchstatbestände? Da würde ich den Beitritt zu der Zertifizierung bereits als Versuch der Tathandlung sehen…