• Tywèle [she|her]@lemmy.dbzer0.com
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    5 days ago

    Wer weiß, vielleicht gibt’s ja dann als Bonus auch noch die Rückgängigmachung des Selbstbestimmungsgesetzes.

    Aus diesem Grund habe ich das direkt erledigt, damit mir das niemand mehr nehmen kann. Außerdem wollte ich auch nicht länger warten.

        • yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
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          4 days ago

          Soweit ich nach 5 Minuten Wikipedialesen weiß, wird die Änderung gespeichert.

          Laut §13:

          (1) Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Satz 1 gilt nicht, wenn

          1. amtliche Register oder amtliche Informationssysteme personenbezogene Daten zu dieser Person enthalten und im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung von öffentlichen Stellen die Verarbeitung von Daten nach Satz 1 nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich ist,
          2. besondere Gründe des öffentlichen Interesses eine Offenbarung der Daten nach Satz 1 erfordern oder
          3. ein rechtliches Interesse an den Daten nach Satz 1 glaubhaft gemacht wird.

          Für mich liest sich das wie: “Wir speichern ALLES”, aber ich bin kein Anwalt.

          • Tywèle [she|her]@lemmy.dbzer0.com
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            4 days ago

            Ja nach kurzer Recherche kurz nach meinem Kommentar bin auch zur selben Erkenntnis gekommen, kam aber noch nicht zum Editieren, also danke für die Information.