Schwer zu sagen. Traditionell ist Computer Vision ein Teilbereich von KI, was einen großen Teil der “normalen” Bildbearbeitung einschließt. Die Definition im Gesetz ist so gehalten, dass das alles abgedeckt wird. Aber das Gesetz wird natürlich von eher wenig kundigen Leuten ausgelegt, sodass man sich nicht darauf verlassen kann, dass Begriffe technisch korrekt verstanden werden.
Ich hab noch mal nachgeschaut. “Diese Pflicht gilt nicht, soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen[.]” Das automatische Ausschneiden könnte also unproblematisch sein, allerdings ist so eine satirische Bearbeitung kein Standard. Vielleicht meint “Standardbearbeitungen” nur solche, die von den KI-Systemen in Kameras bei jeder normalen Aufnahme gemacht werden.
Ich frag mich, ob das Bild so legal ist. KI-Inhalte müssen ja gekennzeichnet werden. Vielleicht reicht der Postillon-Link.
Zählt jetzt auch normale Bildbearbeitung als KI?
Schwer zu sagen. Traditionell ist Computer Vision ein Teilbereich von KI, was einen großen Teil der “normalen” Bildbearbeitung einschließt. Die Definition im Gesetz ist so gehalten, dass das alles abgedeckt wird. Aber das Gesetz wird natürlich von eher wenig kundigen Leuten ausgelegt, sodass man sich nicht darauf verlassen kann, dass Begriffe technisch korrekt verstanden werden.
Ich hab noch mal nachgeschaut. “Diese Pflicht gilt nicht, soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen[.]” Das automatische Ausschneiden könnte also unproblematisch sein, allerdings ist so eine satirische Bearbeitung kein Standard. Vielleicht meint “Standardbearbeitungen” nur solche, die von den KI-Systemen in Kameras bei jeder normalen Aufnahme gemacht werden.
Dafür war keine ki nötig. Da hat man einfach die gelenke gedreht