• CJOtheReal
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    1 month ago

    Das stimmt so einfach nicht:

    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html

    Allen DEUTSCHEN es ist ein Bürgerrecht laut Grundgesetz.

    Hingegen ist zum Beispiel Artikel 1 GG die würde des MENSCHEN[…] ist definiert als Menschenrecht.

    Großer Unterschied!

    Die PDF besagt im grunde nur das alle Deutschen in diesem fall alle EU Bürger betrifft, da eine Diskriminierung innerhalb der EU nicht gestattet ist, es ist ein Verfassungszusatz, das bedeutet das EU Bürger In allen EU Staaten Bürgerrechte genießen.

    Dies gilt NICHT für nicht EU Bürger.

    • Saleh@feddit.orgM
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      1 month ago

      https://www.bundestag.de/resource/blob/573410/f29bbbe26976b23f666f0ddb2608e9be/WD-3-302-18-pdf-data.pdf

      Auch auf völkerrechtlicher Ebene ist die Versammlungsfreiheit anerkannt. Zu nennen sind Art. 20 Nr. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR),5 Art. 21 des Internationa- len Paktes für bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)6 und Art. 11 der Europäischen Men- schenrechtskonvention (EMRK).7 Sie alle verstehen die Versammlungsfreiheit als Menschen- recht. Im letztgenannten Artikel heißt es: „Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln […]“.8 Dabei kommt den Bestimmungen EMRK eine herausgehobene Rolle zu. Zwar gilt auch sie – wie andere völkerrechtliche Verträge (vgl. Art. 59 GG) – formal nur im Range eines einfachen Geset- zes. Allerdings leitet das Bundesverfassungsgericht aus der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes ab, dass die gesamte deutsche Rechtsordnung einschließlich der Grundrechte im Lichte der EMRK auszulegen ist, soweit der Wortlaut dies zulässt.9 Hierdurch erlangt die EMRK einen gewissen „Zwischenrang“ zwischen einfachem Gesetz und Verfassungsrecht.10